Zusatzkandidat wieder Willen
Im Hinblick auf die kommenden Behördenwahlen ist bekannt geworden, dass sich für die sechs Sitze im Gemeinderat sieben Leute, sechs Kandidaten und die Schulpräsidentin, «bewerben». Das ist nicht ganz zutreffend. Zwar sind insgesamt Wahlvorschläge für sieben Personen eingereicht worden, darunter ist aber auch jener für den bisherigen Gemeinderat Markus Moser, der sich ausdrücklich nicht mehr zur Wahl stellen will. Dies hat er der ihm seinerzeit portierenden SVP angezeigt. In der Nominationsversammlung ist er nicht erschienen. In der der Gemeindeversammlung vom vergangenen Dezember hat er ausdrücklich kundgetan, auf seine Wahl zu verzichten. Damit bleiben wohl sieben Genannte, aber nur sechs Bewerber.
Lebendige Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass die Bürgerschaft mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten an der Gestaltung des Gemeinwesens teilnimmt. Dazu gehört zweifelsfrei auch das Vorschlagsrecht für Wahlen. Mit fünfzehn Unterschriften können Stimmberechtigte eine Person zur Wahl vorschlagen. Wenn sie dies ohne Wissen der betroffenen Person, respektive gegen deren Willen tun und damit eine überzählige Kandidatur schaffen, hat das etwas Verwegenes an sich. Man provoziert damit eine mögliche Abwahl eines bisherigen Mitglieds oder die Wahl von Überzähligen. Jedenfalls wird ein Angriff auf sorgfältig ausgewählte Kandidaturen gestartet.
Die SVP strebt – nach der Absage von Markus Moser – mit einem Dreiervorschlag die Wahrung ihrer drei Sitze im Gemeinderat an. Mit Gemeindepräsident Pascal Martin, der Schulpräsidentin Marianne Bachofner und dem neu kandidierenden Roman Nüssli, einem erfahrenen Gemeindepolitiker, hat sie diese Zielsetzung sachgerecht und seriös aufgegleist.
Wenn Markus Moser, wie er zwischenzeitlich ohne Rücksprache mit seiner Partei angekündigt hat, im Falle einer Wahl diese unter Berufung auf den Amtszwang anzunehmen, fragt sich, woher er denn nun plötzlich wieder die nötige Zeit für das Amt hernehmen kann. Das war ja die Begründung für seinen Rückzieher. Ein schaler Nachgeschmack ist damit unvermeidlich. Ist es Wankelmütigkeit? Ist die Berufung auf den Amtszwang bei dieser Ausgangslage nicht geradezu frivol? Beides sind keine Qualifikationskriterien.
Der Wählerschaft ist daher zu empfehlen, Markus Moser seinem ursprünglichen Willen gemäss nicht zu wählen.
Dr. Rudorf Bolliger, ehem. Gemeindepräsident
SVP Weisslingen